Um den Beruf des Rechtsanwaltes ausüben zu dürfen, ist in Österreich eine besonders umfangreiche Ausbildung notwendig:
- Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften
- Praktikum bei Gericht
- Mehrjährige Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter
- Ablegung der schriftlichen und mündlichen Rechtsanwaltsprüfung
Rechtsanwaltsanwärter unterstützen den Rechtsanwalt bei dessen Tätigkeit durch rechtliche Recherchen, die Vorbereitung von Schriftsätzen, die Besprechung mit Mandanten und die Verrichtung von Verhandlungen bei Gericht.
Juristische Sachbearbeiter verrichten dieselben Tätigkeiten wie Rechtsanwaltsanwärter, dürfen jedoch den Rechtsanwalt vor Gericht nicht vertreten.