Die Regelung der Obsorge ist zwingende Voraussetzung, um sich scheiden lassen zu können.
Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung passiert das in der Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Ehegatten haben sich darauf zu verständigen, wie die Obsorge der gemeinsamen Kinder nach der Scheidung gestaltet wird.
Auch wenn der gesetzliche Regelfall – nämlich die gemeinsame Obsorge – festgelegt werden soll, ist es erforderlich, das in der Vereinbarung festzuhalten.
Erfolgt die Scheidung nicht einvernehmlich gibt es keine Scheidungsfolgenvereinbarung. In diesem Fall liegt es am Gericht die Obsorge festzulegen.