Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherungen. Inhaber einer Rechtsschutzversicherung müssen Folgendes beachten:
Zeitgerechte Versicherungsmeldung
Der Versicherungsnehmer hat Rechtsschutzfälle umgehend an die Rechtsschutzversicherung zu melden und um Rechtsschutzdeckung anzusuchen. Das ist wichtig. Erfolgt die Versicherungsmeldung zu spät, kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Mitteilung der Versicherungsdaten
Auch der Rechtsanwalt ist zu Beginn des ersten Termins über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung zu informieren. Liegt bereits eine schriftliche Deckungszusage vor, ist diese zum Termin mitzubringen. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich mit der Rechtsschutzversicherung zu koordinieren und dieser über den Fortgang des Verfahrens Bericht zu erstatten.
Anwaltliche Erstberatung
Fast alle Rechtsschutzversicherungen decken unabhängig vom sonstigen Versicherungsumfang die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung.
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Terminvereinbarung: +43 662 234144.